THERAPIEANGEBOTE

Das Erstgespräch​

Am Anfang der Therapieplanung sind bis zu drei Sprechstunden möglich, bei denen Patient/innen ihre Anliegen schildern können. Falls eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, erfolgt nach vier probatorischen Sitzungen , die Entscheidung über die Art der Therapie.

In diesen Sitzungen wird die Problematik genauer erfasst und die Patient/in lernt die persönliche Arbeitsweise der Psychotherapeutin kennen. Dies ist wichtig um entscheiden zu können, ob Sie die Therapie bei dieser Therapeutin machen möchten.

Die Praxis kann ohne Überweisung direkt mit der Versichertenkarte der Krankenkasse aufgesucht werden. Als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bin ich für alle Kassen zugelassen, sodass eine ärztliche Anordnung oder Überweisung für das Erstgespräch nicht notwendig ist.

Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt die Abrechnung über die Versichertenkarte.

Bei Privatpatienten erfolgt eine Privatliquidation, die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte richtet.

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung, welche Sie vorab herunterladen können. Bringen Sie diese bitte, wenn möglich, zum Erstgespräch mit.

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Kurzzeit-Psychotherapie​

Die Kurzzeittherapie dient der Behandlung von aktuellen-Konflikten und Krisen, z.B. Trennungen von Partnern oder Konflikten am Arbeitsplatz. Zusätzlich kann abgeklärt werden, ob eine anschließende Langzeitpsychotherapie sinnvoll und erforderlich ist.​
Die Krankenkasse übernimmt bis zu 24 Sitzungen.

Tiefen psychologisch fundierte Psychotherapie

Dieses analytische Verfahren behandelt aktuell wirksame unbewusste Konflikte, die sich z.B. in Depressionen, Ängsten oder Beziehungsproblemen äußern können. Dies bedeutet eine fokussierte Arbeitsweise an mehr oder weniger fest umrissenen Problemfeldern.​
Dieses analytische Verfahren behandelt aktuell wirksame unbewusste Konflikte, die sich z.B. in Depressionen, Ängsten oder Beziehungsproblemen äußern können. Dies bedeutet eine fokussierte Arbeitsweise an mehr oder weniger fest umrissenen Problemfeldern.​
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für maximal 100 Sitzungen. Im ersten Behandlungsabschnitt bewilligt die gesetzliche Krankenkasse maximal 60 Stunden und gegebenenfalls nach Verlängerung nochmal 40 Stunden.

Psychoanalytische Psychotherapie

Mit diesem Verfahren werden Neurosen oder Persönlichkeitsstörungen behandelt, die ihre wesentliche Ursache in unbewussten Konflikten oder emotionalen Mangelzuständen in der Kindheit haben und den Patienten in seinem alltäglichem Leben behindern. Ein Leiden hat zu einem großen Teil mit der Biographie eines Menschen zu tun.​
Psychoanalytische Psychotherapie zielt nicht auf eine kurzfristige Besserung von Beschwerden, sondern auf eine langfristige und gründliche Aufarbeitung und Veränderung der Ursachen seelischer Probleme und der Persönlichkeitsstruktur.​
Bei der Psychoanalyse geht es um intrapsychische also innere Konflikte, aber auch zwischenmenschliche Konflikte. Es gibt unbewusste Zusammenhänge zwischen Symptomen und deren Entstehung. Die Psychoanalyse ist eine aufdeckende Therapie, das ist der Unterschied zur Verhaltenstherapie, bei der streng genommen, jedes Verhalten gelernt wurde und somit einfach wieder verlernt werden kann.​
Die Einzeltherapie kann zwischen ein und drei Behandlungsstunden pro Woche über einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren stattfinden.​
Die gesetzliche Krankenkasse finanziert bis zu 300 Behandlungsstunden.​
Im ersten Behandlungsabschnitt bewilligt die gesetzliche Krankenkasse maximal 160 Stunden und bei gegebener Verlängerung nochmal 140 Stunden.
"Der wahre Beruf des Menschen ist, zu sich selbst zu kommen."
Friedrich Nitzsche

Psychotherapie-Richtlinie: Details der Änderungen ab 1. April 2017 füt Erwachsene

VersorgungsangeboteBewillingungsschritte für Einszeltherapie/Gruppentherapie bei Erwachsenen in Therapieeinheiten
Schritt 1Schritt 2Erläuterungen
Akutbehandlung
▪ Bis zu 24 x à 25 Min.
▪ Einheinten von 25 oder 50 Min.
anzeigepflichtigErbrachte Stunden der Akutbehandlung sind mit einer ggf. anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie zu verrechnen.
Sprechstunde
▪ bis zu 10 x à 25 Min.
▪ Einheinten von 25 oder 50 Min.
Kurzzeittherapie
(VT. TP oder AP)
bis zu 12
antragspflichtig; grundsätzlich nicht mehr
gutachterplflichtig
bis zu 24
antragspflichtig; grundsätzlich nicht mehr
gutachterplflichtig
Umwandlung in Langzeit-therapie ist gutachterpflichtig
Probatorik
▪ verpflichtend für Einleitung einer Kurz- oder Langzeitthrapie
▪ 2 bis 6 x 50 Min.
Langzeit therapieVerhaltens-therapie(VT)bis zu 60
antrags- und
gutachterplflichtig

bis zu 80
antragspflichtig; Grundsätzlich liegt im ermessen der
Krangenkassen
Rezidivprophylaxe
Ein begrenzter Anteil noch nicht in Anspruch genommener Therapieeinheiten aus dem Langzeit-Kontingent kann zwei Jahre zur Rezidivprophylaxe genutzt warden (Anzeige des Therapieendes durch Therapeuten erforderlich).
Hinweis: 50 Min. Sprechstunde ab 1. April 2018 verpflichtend für weitere psycho-therapeutische BehandlungTiefenpsycho-logisch fundierte Psychotherapie(TP)bis zu 60
antrags- und
gutachterplflichtig
bis zu 100/Gruppe: 80
antragspflichtig:
Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkassen
Analytische
Psychotherapie(AP)
bis zu 160/Gruppe: 80
antrags- und
gutachterplflichtig
bis zu 300/Gruppe: 150
antragspflichtig:
Gutachterpflicht liegt im Ermessen der Krankenkassen

Andere Beratungs- und Unterstützungsangebote(z. B. Schuldnerberatung, Ehe- und Familienberatungsstelle)

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