INFORMATIONEN

Gestzliche Krankenkassen

Die 1999 verabschiedeten Therapierichtlinien sehen vor, dass Kurzzeittherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse und auch die analytische Psychotherapie gesetzliche Leistungen der Krankenkasse sind, sofern eine Indikation dafür besteht.
Die Kosten für die therapeutischen Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, die Abrechnung erfolgt für die ersten fünf Sitzungen über die Versichertenkarte.
Falls darüberhinaus eine Psychotherapie eingeleitet wird, stellt der Versicherte einen entsprechenden Antrag bei der Krankenkasse. Für diesen Antrag schreibe ich einen anonymisierten Bericht an einen neutralen Gutachter. Bei Befürwortung durch den Gutachter erhält der Patient eine Zusage der Kostenübernahme durch seine Krankenkasse, eine Zuzahlung ist für den Patienten nicht vorgesehen.
Falls die beantragte Stundenzahl nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit, Verlängerungsanträge zu stellen.

Privatpatienten

Bei Privatversicherten ist die Möglichkeit einer Bewilligung für eine Psychotherapie unterschiedlich geregelt.
Teilweise gibt es pauschale Stundenzahlungen, die ohne weiteren Antrag von den Krankenkassen erstattet werden, häufig 20 bis 30 Sitzungen. Bei größeren Stundenkontingenten bedeutet dies, dass die Kosten selbst getragen werden müssen.
Manche Privatkrankenkassen sehen, ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen, vor, dass zunächst eine Prüfung des Antrags erfolgt und dann über die beantragte Stundenzahl entschieden wird.
Die Abrechnung der Psychotherapie richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärzte.

Ausfallregelung

Da die Zeit für eine Sitzung nur an jeweils eine/n Patienten/in vergeben werden kann, entsteht ein Honorarausfall, wenn die Sitzung nicht wahrgenommen wird, da in diesem Fall keine Abrechnung mit den Krankenkassen möglich ist. Die ausgefallene Sitzung muss ich Ihnen privat in Rechnung stellen, wenn Sie nicht rechtzeitig abgesagt haben. Rechtzeitig heißt für mich mindestens 72 Stunden vor der Sitzung.

Qualitätssicherung

Wie alle von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten unterliege ich der Verpflichtung zur regelmäßigen fachlichen, theoretischen wie praktischen Fortbildung. Dies geschieht in Form von Supervision, Qualitätszirkeln und Kongressen.
Der Psychoanalytiker hat aufbauend auf dem Studium der Psychologie oder Medizin eine mindestens 6jährige berufsbegleitende Weiterbildung absolviert. Dies beinhaltet einen Praxisteil mit umfassenden Supervisionen und eine mehrjährige Lehranalyse, in der der Analytiker seine eigene Persönlichkeit kennen lernt und weiterentwickelt.

Schweigepflicht

Ich unterliege wie meine ärztlichen Kollegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Hier finden Sie die Datenschutzerklärung, welche Sie vorab herunterladen können. Bringen Sie diese bitte, wenn möglich, zum Erstgespräch mit.

"Der wahre Beruf des Menschen ist, zu sich selbst zu kommen."

 Friedrich Nitzsche

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